AGB
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Buletten BuB. Diese Bedingungen regeln die Nutzung unserer Dienstleistungen und Mietangebote. Wir legen Wert auf Transparenz und Fairness, um Ihnen ein vertrauensvolles Erlebnis zu bieten. Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie unsere Services nutzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Buletten BuB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Buletten BuB (nachfolgend "Vermieter" genannt) und den Kund:innen (nachfolgend "Mieter" genannt) bezüglich der Vermietung von Anhängern, Geräten und Gegenständen für Gastronomie und Party.
Allgemein
1. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung des Anhängers, der Geräte/Gegenstände beim Vermieter und endet mit der vereinbarten Rückgabe oder – sofern die Rückgabe zu einem späteren Termin als den vereinbarten Termin erfolgt – mit der Rückgabe. Eine besondere Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Während der gesamten Laufzeit des Mietverhältnisses ist die Kündigung beiderseits ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Der Abholort wird bei der Bestellung mitgeteilt.
Achtung: Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Rückgabefrist wird dem Mieter die Ausfallzeit des/der angemieteten Geräte/Gegenstände in Tagen zu den angebotenen Tagesmietpreisen in Rechnung gestellt!
2. Kaution
Der Vermieter erhebt während der gesamten Mietdauer eine Kaution von 100 € bzw. 200 €. Die gezahlte Kaution erhält der Mieter nach Einhaltung der in diesem Vertrag verfassten Mietvereinbarungen in vollem Umfang bei Rückgabe des Anhängers, der Artikel, Gegegnstände zurück. Bei fahrlässig entstandenen Sachmängeln, Beschädigungen an den Mietgegenständen, behält sich der Vermieter vor, die Kaution zu 100% einzubehalten oder nur anteilig zu erstatten und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten! Der volle Mietpreis + Kaution müssen bei Abholung oder Übergabe aller Geräte und Gegenstände unmittelbar nach Vertragsantritt in bar bezahlt werden.
3. Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich vor der Rückgabe, alle von Ihm angemieteten Gegenstände und Geräte in einen sauberen und einwandfreien Zustand zu bringen. Von der Reinigung ausgeschlossen ist der Bierkühler und dessen Zubehör. Die Abschlussreinigung übernimmt der Vermieter. Sollte eine unsachgemäße oder keine Reinigung der angemieteten Geräte/Gegenstände stattgefunden haben, behält sich der Vermieter vor, die Ihm entstanden Zeitaufwendungen in Stunden zu 50 €/h dem Mieter in Rechnung zu stellen bzw. wird von der Kaution abgezogen.
4. Umgang mit dem Anhänger und den Artikeln/Gegenständen/Geräten
• Der Anhänger ist vor Fahrtbeginn auf Funktionalität zu überprüfen. Hierzu zählt u.a. die Lichtanlage, Bremsseil über der Kupplung, Seitenstützen sowie Stützrad sind oben und fest, verschlossene Türen. • Die Ladungssicherung der im und auf dem Anhänger befindlichen Geräte und Gegenstände liegt bei beiden Vertragsparteien, sofern der Vermieter körperlich anwesend ist. Die Geräte und Gegenstände sind stets gegen Umfallen, Verrutschen, Umkippen, Runter fallen mit den dafür vorgesehenen Anschlagmittel und Befestigungsösen zu sichern. Die Transportsicherungspflicht und eventuelle entstandene Haftungsansprüche gehen mit Übergabe an den Mieter über. • Der Fahrzeugführer ist angehalten vorausschauend und rücksichtsvoll den Anhänger über beschränkt befahrbare und holprige Straßen und Wege zu fahren (z.T. Schrittgeschwindigkeit). • Der Mieter ist seiner Fürsorgepflicht im Umgang mit dem Anhänger, den angemieteten Artikeln, Gegenständen und Geräten stets in aller Sorgfalt nachzukommen. • Der Mieter wird darauf hingewiesen den Anhänger, die angemieteten Artikel, Geräte und Gegenständen nur bestimmungsgemäß zu nutzen. • Der Anhänger und dessen Inhalt dürfen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden, weiterhin müssen Kinder und Minderjährige den im Betrieb stehenden Geräten (Gasgrill, Bierkühler) ferngehalten werden. • Der Mieter muss sicherstellen, dass mit allen Mietgeräten (Anhänger, Gasgrill, Bierkühler, Kühlschrank) Fach – und sachgerecht umgegangen und gearbeitet wird. • Die Nutzung und Bedienung der technischen Geräte im und am Anhänger unterliegen den Bedienungsanleitungen der Gerätehersteller und der mündlichen Absprachen zwischen den Vertragsparteien, diese befinden sich in einem separaten Ordner im Anhänger. Die Benutzung und Handhabung der technischen Einbauten des Anhängers sowie der Umgang mit den Geräten werden vom Vermieter bei der Abholung besprochen. • Der Anhänger ist nach dem Aufstellen an seinem Bestimmungsort immer mit den beiden Unterlegkeilen und den am Anhänger befindlichen Stützen gegen das Wegrollen zu sichern. • Der Anhänger ist gegen Diebstahl und gegen das Handeln Dritter mit dem passenden Kupplungsschloss und Reifenklaue zu sichern. • Das Betreten des Dachgepäckträgers ist stets verboten! • Bei geöffneten Türen ist der Passende Sicherungsstift in die Scharniere zu stecken, um ein Überbrechen der Türen bei Wind zu vermeiden.
5. Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung
Der Anhänger ist für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und verfügt über eine Teilkaskoversicherung nach den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes. Für den Anhänger besteht KEINE Vollkaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter alle Vermögensschäden zu ersetzen, die dieser im Falle eines Verkehrsunfalles erleidet und die nicht durch Leistungen von Unfallgegnern oder der Fahrzeugversicherung (Vollkasko) ausgeglichen werden. Details der Haftung bei Verkehrsunfällen befinden sich auf Ziffer 7 der allgemeinen Viermietbedingungen (im Anhang) hingewiesen. Weiter Vereinbarungen: Der Anhänger wird dem Mieter in einem technisch einwandfreien Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleinere Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren. Der Mieter kann die Aufnahme vorhandener Mängel in das Übergabeprotokoll verlangen. Die allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil dieses Mietvertrages. Der Mieter bestätigt zugleich den Erhalt des Fahrzeugscheines.
6. Abschluss des Mietvertrags
1.1. Absprachen oder Erläuterungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per Mail, SMS oder WhatsApp erfolgt sind, sind ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über den Anhänger und oder den oben aufgeführten Artikeln, Gegenständen und Geräten kann nur schriftlich, in der Regel durch die beidseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post, E-Mail oder bei Vertragsabschluss übermittelt werden. 1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den beiden Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte, hierzu zählen natürliche und juristische Personen, ist ausdrücklich nur in vorheriger Absprache mit dem Vermieter in schriftlicher Form möglich. 1.3. Der Anhänger, die oben aufgeführten Gegenstände, Artikel und Geräte dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters an dritte Personen zum Gebrauch überlassen werden.
7. Kündigung, Stornierung
2.1. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer (Termine) sind für beide Mietparteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. 2.2. Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen. 2.3. Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger, die oben aufgeführten Gegenstände und Geräte, die nicht sein Eigentum darstellen, spätestens zum angegebenen Zeitpunkt an den Vermieter zurückzugeben. 2.4. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter den Anhänger und die angemieteten Gegenstände, Geräte termingerecht zurückbringt und den Vermieter übergibt. Im Falle einer durch den Mieter selbst herbeigeführten verspäteten Rückgabe der Mietgegenstände, kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
Fair und transparent
Unsere AGB sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir setzen auf klare Regeln und nachvollziehbare Bedingungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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